Die Unsicherheiten häufen sich und werden durch die täglichen, teils widersprüchlichen Berichterstattungen in den unterschiedlichen Medien nur noch bestärkt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen verunsichert, welche Rechte & Pflichten in Zeiten von Quarantäne, Homeoffice und Urlaubsabbrüchen gelten.

Als Arbeitgeber hat auch die MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG ein hohes Interesse über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein. Die dringendsten Fragen zu diesem Thema haben wir hier einmal zusammengestellt bzw. zusammengesucht. Für die passenden Antworten, verweisen wir auf die jeweiligen Experten und die von uns recherchierten Beiträge aus dem Internet. Ziel ist es unsere Mitarbeiter, aber auch andere Besucher für gewisse Fragestellungen zu sensibilisieren und Ihnen den direkten Weg zu den Antworten von Fachexperten zu ermöglichen.

Der Impuls Artikel behandelt u.a. folgende Themen

  • Schutzmaßnahmen – darf ich die Anordnungen missachten?
  • Verdacht auf Infektion – darf mein Chef mich zum Arzt schicken?
  • Ich bin infiziert – muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
  • Zurück aus dem Urlaub -muss ich meinen Chef informieren, wenn ich im Corona-Risikogebiet war?
  • Lohnfortzahlung & Entschädigungszahlung bei Quarantäne –  Welche Rechte habe ich?

Die Rechtsanwälte von Spieker & Jaeger nehmen u.a. hierzu Stellung

  • Ich habe Angst mich anzustecken – Darf ich zu Hause bleiben?
  • Betrieb schließt wegen Corona oder ordnet Zwangsurlaub an – verliert der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch?
  • Das Gesundheitsamt schließt den Betrieb – verliert der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch?
  • Ich habe mich infiziert – bekomme ich weiterhin mein Lohn/Gehalt?
  • Der öffentliche Verkehr fällt aus – besteht weiterhin Arbeitspflicht
  • Ich fühle mich nicht sicher – darf ich aus dem Homeoffice arbeiten?
  • Kindertagesstätte oder Schule schließt – habe ich einen Gehaltsanspruch, wenn ich zu Hause bleibe?
  • Meine Reise wird abgesagt – bekomme ich meinen bewilligten Urlaub zurück?
  • Mein Chef schickt mich ins Ausland – muss ich der Anordnung folgen?
  • Ein Großteil meiner Belegschaft wird krank – was kann ich als Arbeitgeber tun?
  • Ich kann meinen Auftrag nicht erfüllen – welche Rechte habe ich als Auftragnehmer?

 

Hinweis:
Die Daten basieren auf dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Beitrags. Die weiteren Entwicklungen können Sie den Quellen am Ende entnehmen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der Links kann keine Haftung übernommen werden.

Quellen:
RA Spieker & Jaeger – Corona Hinweise
RA Spieker & Jaeger – Die Kanzlei
Impulse
Bild: von Arek Socha auf Pixabay